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Diese Logo-Lizenz- und Rechteübertragungsvereinbarung („Vereinbarung“) wird mit Abschluss des Kaufs des hierin genannten Logos über Logomax wirksam und ist für Verkäufer und Käufer bindend. Der Abschluss der Kauftransaktion gilt als Annahme aller in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen durch den Käufer. In Rechtsordnungen, in denen dies nach geltendem Recht zulässig ist, bewirkt diese Vereinbarung eine vollständige Übertragung des Urheberrechts sowie aller damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte auf den Käufer. In Rechtsordnungen, in denen eine solche Übertragung nicht gesetzlich anerkannt oder durchsetzbar ist, gewährt die Vereinbarung dem Käufer den weitestmöglichen und exklusivsten Nutzungsrechtsumfang, der nach lokalem Recht zulässig ist, wie in Abschnitt 3 näher beschrieben.
Nach Abschluss des Kaufgeschäfts durch den Käufer überträgt der Verkäufer dem Käufer sämtliche Urheberrechte sowie damit verbundene Rechte des geistigen Eigentums an dem ursprünglichen, nicht individualisierten Logo sowie an der endgültigen, von Logomax gemäß den Wünschen des Käufers angepassten und anschließend vom Käufer genehmigten Version des Logos. Diese Übertragung gewährt dem Käufer das vollständige und ausschließliche Eigentum, einschließlich des uneingeschränkten Rechts, sowohl das ursprüngliche als auch das genehmigte, angepasste Logo in jeglicher Form, jedem Medium oder jeder Technologie zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und zu verkaufen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, umfasst diese Übertragung den Verzicht auf sämtliche Urheberpersönlichkeitsrechte oder sonstige Persönlichkeitsrechte, die andernfalls die uneingeschränkte Nutzung des Logos durch den Käufer beschränken könnten. Der vollständige Umfang und die Handhabung der Urheberpersönlichkeitsrechte sowie etwaige länderspezifische Ausnahmen werden in Abschnitt 3 dieses Vertrags geregelt.
Für die Zwecke der Geschäftstätigkeit des Verkäufers und der internen Aufzeichnungen wird der Kauf eines Logos gemäß diesem Vertrag als vollständige und ausschließliche Übertragung des Urheberrechts vom Verkäufer auf den Käufer behandelt. Diese Einstufung spiegelt die gemeinsame Absicht der Parteien wider und regelt das Vertragsverhältnis zwischen ihnen nach geltendem Recht.
In Rechtsordnungen, in denen eine vollständige Übertragung des Urheberrechts oder ein Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte rechtlich nicht anerkannt oder durchsetzbar ist, ist dieser Vertrag so auszulegen, dass dem Käufer das weitestgehende und exklusivste Rechtspaket gewährt wird, das rechtlich möglich ist. Dies umfasst mindestens eine unwiderrufliche, unbefristete, weltweite, gebührenfreie und ausschließliche Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Unterlizenzierung, Anzeige, Modifizierung, Verbreitung und Kommerzialisierung des Logos zu jeglichem rechtmäßigen Zweck und in jedem Medium, Format oder Zusammenhang.
Soweit Urheberpersönlichkeitsrechte (wie das Recht auf Urhebernennung oder Werkintegrität) nach lokalem Recht nicht abbedungen werden können, erklärt der Verkäufer ausdrücklich, diese Rechte nicht in einer Weise geltend zu machen oder durchzusetzen, die die uneingeschränkte Ausübung der dem Käufer gemäß diesem Vertrag eingeräumten Rechte einschränken, anfechten oder beeinträchtigen würde. Der Verkäufer erteilt außerdem alle erforderlichen Zustimmungen, um sicherzustellen, dass der Käufer das Logo ohne Verpflichtung zur Urhebernennung oder Einholung einer Genehmigung nutzen, bearbeiten, modifizieren und kommerzialisieren kann.
Die Parteien erkennen an, dass dieser Vertrag darauf abzielt, soweit rechtlich zulässig in jeder Rechtsordnung, eine vollständige und uneingeschränkte Übertragung sämtlicher mit dem Logo verbundener geistiger Eigentumsrechte und Urheberpersönlichkeitsrechte so weit wie möglich zu erreichen.
Der Käufer, der das vollständige und ausschließliche Eigentum am Logo einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum erworben hat, ist berechtigt, diese Rechte ohne Einschränkung abzutreten, unterzulizenzieren oder anderweitig zu übertragen. Jedoch muss jede derartige Abtretung oder Übertragung im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrags stehen und darf keine geltenden Gesetze verletzen. Der Verkäufer behält kein Recht, nachfolgende Abtretungen oder Unterlizenzen des Käufers zu kontrollieren oder zu genehmigen.
Der Verkäufer gewährleistet, dass er der ursprüngliche Urheber der unveränderten, nicht angepassten Version des Logos ist und dass nach bestem Wissen diese Version keine Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt. Der Verkäufer übernimmt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf eine angepasste Version des Logos, da solche Modifikationen auf vom Käufer bereitgestellten Anweisungen oder Genehmigungen basieren.
Pflichten nach dem Kauf: Ab dem Zeitpunkt des Verkaufs liegt die Verantwortung, sicherzustellen, dass das Logo – einschließlich etwaiger Modifikationen, Anpassungen oder dessen Nutzung – keine Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums verletzt oder Rechte an geistigem Eigentum Dritter beeinträchtigt, vollständig beim Käufer. Der Käufer übernimmt alle Risiken, die mit der Nutzung des Logos nach dem Kauf verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Markenrechtskonflikte, Registrierungsprobleme oder Urheberrechtsverletzungsansprüche. Der Käufer verpflichtet sich, eigene Prüfungen durchzuführen und ist alleinverantwortlich für alle rechtlichen Konsequenzen, die sich aus seiner Nutzung des Logos ergeben können.
Die Gesamthöchstverpflichtung und -haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer und allen autorisierten Nutzern für sämtliche Ansprüche ist auf den vom Käufer tatsächlich gezahlten Verkaufspreis des Logos beschränkt. Ungeachtet des Vorstehenden übersteigt die Haftung des Verkäufers in keinem Fall dreihundert US-Dollar (USD $300), unabhängig von dem tatsächlich gezahlten Betrag. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Haftung, die aus vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit resultiert.
Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer sowie dessen leitende Angestellte, Mitarbeiter, Aktionäre und Direktoren von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Verlusten, Schäden und Aufwendungen, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und -kosten, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die aus einer Verletzung dieses Vertrags durch den Käufer entstehen, einschließlich etwaiger Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum in Bezug auf das Logo nach dessen Erwerb. Der Käufer verpflichtet sich ferner, den Verkäufer für alle Kosten und Aufwendungen zu entschädigen, die dem Verkäufer bei der Durchsetzung der Bestimmungen dieses Vertrags entstehen.
Die Übertragung des Urheberrechts im Rahmen dieses Vertrags steht unter der aufschiebenden Bedingung des vollständigen Erhalts der vereinbarten Zahlung durch den Verkäufer. Sollte die Zahlung nicht vollständig eingehen oder einer Rückbuchung, einem Streitfall oder einer sonstigen Rückforderung durch den Käufer unterliegen, wird dieser Vertrag null und nichtig. Folglich fallen alle hierin gewährten Rechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nutzung, Vervielfältigung, Veränderung und den Verkauf des Logos, mit sofortiger Wirkung an den Verkäufer zurück, während der Käufer für jeglichen Missbrauch oder rechtswidrige Handlungen im Zusammenhang mit dem Logo, die vor und nach einem solchen Widerruf der Rechte erfolgt sind, weiterhin haftbar bleibt. Der Käufer hat jegliche Nutzung des Logos einzustellen, sämtliche Kopien davon zu vernichten und jede weitere Nutzung, jeden Verkauf oder jede Verbreitung des Logos zu unterlassen. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer das Recht vor, rechtliche Schritte wegen aller Schäden oder Verbindlichkeiten einzuleiten, die sich aus den Handlungen des Käufers sowohl vor als auch nach dem Rückfall der Rechte ergeben. Ein solcher Rückfall der Rechte tritt im größtmöglichen, nach den anwendbaren Urheberrechtsgesetzen zulässigen Umfang in Kraft.
Mit dem Kauf erwirbt der Käufer das vollständige Eigentum an dem Logo. Der Käufer darf das Logo nicht in einer Weise verwenden, die fälschlicherweise eine Billigung durch den Verkäufer impliziert oder die Art der Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer falsch darstellt. Dem Käufer ist es untersagt, das Logo für illegale, verleumderische oder ehrverletzende Zwecke oder in einem Zusammenhang zu verwenden, der für Inhalte für Erwachsene, Hassrede, Gewalt oder Diskriminierung wirbt. Darüber hinaus sollte der Käufer vermeiden, das Logo in einer Weise zu verwenden, die bestehende geistige Eigentumsrechte Dritter, einschließlich Marken- und Urheberrechte, verletzt.
Dieses Abkommen unterliegt den Bundesgesetzen von Mexiko und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Abkommen ergeben, sind vor den zuständigen Gerichten in Santiago de Querétaro zu klären, und die Parteien erkennen hiermit die Zuständigkeit dieser Gerichte an. Ungeachtet des Vorstehenden hebt dieses Abkommen keine zwingenden Verbraucherschutz- oder geistigen Eigentumsgesetze auf, die am Wohnsitz des Käufers gelten.
Diese Vereinbarung stellt sicher, dass alle wesentlichen Elemente, die für einen gültigen Vertrag erforderlich sind, erfüllt wurden. Zu diesen Elementen gehören die eindeutige Willenserklärung beider Parteien, die Erbringung einer Gegenleistung durch den Austausch von Rechten und Zahlungen sowie der rechtmäßige Zweck dieser Vereinbarung. Es wird verstanden, dass die Verantwortung dafür, dass das Logo nach dem Kauf keine Rechte an geistigem Eigentum oder Rechte Dritter verletzt, vollständig beim Käufer liegt. Der Käufer übernimmt alle mit dem geistigen Eigentum des Logos nach der Transaktion verbundenen Risiken.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags von einem zuständigen Gericht für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so ist diese Bestimmung in dem Umfang abzuändern, der erforderlich ist, um ihre Durchsetzbarkeit unter möglichst weitgehender Wahrung ihrer Absicht zu gewährleisten; ist eine Abänderung nicht möglich, so ist die betreffende Bestimmung aus diesem Vertrag herauszutrennen. In beiden Fällen bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Für die Gültigkeit dieses Vertrags ist weder eine physische noch eine digitale Unterschrift erforderlich; der Abschluss des Kaufvorgangs durch den Käufer auf Logomax stellt eine verbindliche Annahme dieser Bedingungen dar.
Diese Vereinbarung kann aus Gründen der Benutzerfreundlichkeit in mehreren Sprachen bereitgestellt werden. Im Falle von Abweichungen oder Unstimmigkeiten zwischen den Übersetzungen gilt die englische Version und ist maßgeblich. Die Originalfassung dieser Vereinbarung ist in englischer Sprache verfasst und gilt in allen Fällen als rechtlich verbindliche Version.
Dieses Dokument sowie alle hierin genannten weiteren Dokumente stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Kauf des Logos dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Vorschläge und Mitteilungen, sowohl schriftlicher als auch mündlicher Art, zu diesem Thema. Keine mündliche oder schriftliche Mitteilung außerhalb dieses Dokuments wird die hierin eingeräumten Rechte ändern, es sei denn, beide Parteien stimmen einer solchen Änderung schriftlich zu.